Wald und Holz

 

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Frau Fleischhauer

Zimmer 10

Tel.: 06002 - 50230

E-Mail: saskia.fleischhauer@gemeinde-ober-moerlen.de

Leitbild für den Gemeindewald Ober-Mörlen

              

1.     Die Bedeutung des Waldes

Standortbeschreibung:

Die Waldflächen der Gemeinde Ober-Mörlen liegen im Wuchsbezirk „Wetterau und angrenzendes Hügelland“. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 9,3 °C. Die durchschnittlichen Jahresniederschläge liegen bei ca. 616 mm, davon fallen im Durchschnitt 280 mm im Mai bis September (Daten Klimastation Bad Nauheim 1971 bis 2000).

Ausgangssubstrate zur Bodenbildung stellen Tonschiefer, Grauwacken und Quarzite dar, die eine mehr oder weniger mächtige Lößlehmauflage aufweisen. Die Böden sind überwiegend mittel- bis tiefgründig und bestehen aus Lehm und Feinlehm.

Informationen zum Gemeindewald:

Die Betriebsfläche beträgt 378,1 ha, davon sind 336,2 ha Baumbestandsfläche, 31,0 ha Nebenflächen ohne Wege, 10,0 ha Nebenflächen Wege.

Von den 336,2 ha Baumbestandsfläche sind 298,7 ha Wald im regelmäßigen Betrieb (Abk. WirB) und 37,5 ha Wald außer regelmäßigem Betrieb (Abk. WarB).

Bestandsklassen: 59% Eiche, 22% Fichte, 12% Buche und 7% Kiefer.

Der Gemeindewald Ober-Mörlen setzt sich fast ausschließlich aus jüngeren Bestockungen zusammen (Durchschnittsalter 77 Jahre bei einem Laubbaumanteil von 73%).


2.     Leitlinien

a)      Gesetzliche Rahmenbedingungen: Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Waldgesetz, Hessisches Jagdgesetz

b)    NATURA 2000: ca. 1/3 des FFH-Gebietes „Eichkopf bei Ober-Mörlen“ gehört der Gemeinde Ober-Mörlen

c)      PEFC: der Wald von Ober-Mörlen ist seit Jahren nach PEFC zertifiziert, dies soll auch beibehalten werden (= Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft)


3.     Ziele und Nutzung des Zukunftswaldes

a)     Nutzfunktion und Holzerzeugung

Die Nachhaltigkeit der Holzwirtschaft ist prioritäres Ziel im Forst Ober-Mörlen.

Einschlagsplanung: Nach dem Forsteinrichtungswerk wird in den kommenden 10 Jahren ein Hiebsatz von 5,3 Efm/ha vorgeschlagen.

Für die Bürgerinnen und Bürger soll auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, kostengünstig Brennholz zu erwerben.

Ein Großteil des Holzes soll über Hessen Forst an Firmen verkauft werden.

Es liegt die von Hessen Forst erstellte Forsteinrichtung mit Stichtag 01.01.2014 vor. Als Ergebnis der mittelfristigen Planung wird für die kommenden 10 Jahre ein Hiebsatz von 5,3 Efm/ha vorgeschlagen. Wo eben möglich, soll die natürliche Verjüngung den Vorrang haben. Das Anpflanzen von Eichen, Douglasien und Lärchen wird nur mit Zaunschutz gelingen. Bei jeder Maßnahme sind ökologische Aspekte zu beachten, wie z.B. das Einbringen seltener Baumarten wie der Elsbeere.

Im kommenden Planungszeitraum ist die Läuterung von 12 ha Laub- und 19 ha Nadelbaumbeständen geplant.

Nach der Forsteinrichtung kann der Betrieb bei planmäßigem Vollzug und den derzeitigen Rahmenbedingungen ein durchschnittlich jährliches Ergebnis in Höhe von ca. 15.768 € erwarten, darin sind kalkulatorische Jagdpachteinnahmen von 7.562 € enthalten.

b)    Schutzfunktion und Naturschutz

1.      FFH-Gebiet „Eichkopf bei Ober-Mörlen“ (Eigentümer Land Hessen und Gemeinde Ober-Mörlen)

Zur Zeit wird vom Regierungspräsidium Darmstadt ein Maßnahmenplan zur Pflege der Flächen mit 150 Tümpeln erarbeitet.

Auf diesem ehemaligen Panzerübungsgelände wird ein umfangreiches Naturschutzkonzept umgesetzt, seltene Offenlandarten wie die Gelbbauchunke und Kammmolch kommen hier vor. Im Frühjahr 2017 wird es hier einen Amphibienlehrpfad geben.

2.      In einigen Bereichen des Waldes in der Nähe des Tannenhofes/ 

Wintersteinstraße finden sich für die Gemeinde Ober-Mörlen wichtige Trinkwasserschutzzonen, die auch zukünftig von prioritärer Bedeutung für das Trinkwasser der Gemeinde Ober-Mörlen sein werden.

3.      Natur- und Artenschutz im Wald

Auf die Belange des Natur- und Artenschutzes ist wie bisher Rücksicht zu nehmen, Einschläge sind im Sommer zu vermeiden. Die Besucherlenkung ist so zu gestalten, dass diese die Waldwege nicht verlassen, um das Wild und brütende Vögel nicht zu stören.

Totholz soll weiterhin im Wald verbleiben, um Tieren wie dem Wild, der Wildkatze, Insekten, Ameisen,  Vögeln und anderen waldbewohnenden Tieren Unterschlupf und Nahrung zu gewähren.

Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen soll die Biodiversität im Wald weiter gefördert werden (Erhalt von Biotopbäumen und Totholzanteilen, Gestaltung von strukturreichen Wald- und Wegrändern, Erhaltung und Pflanzung von Weichholzbäumen und seltenen Baumarten, Schaffung von Kleinlebensräumen,…)

Vom Umweltamt ist in den nächsten Jahren geplant, einen kleinen Nistkastenlehrpfad im Bereich der Wintersteinstraße anzulegen.

Orchideenvorkommen im Wald nähe Tannenhof – hier ist in naher Zukunft ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises geplant, um eine mögliche Unterschutzstellung des kleinen Standortes zu erreichen.

c)     Erholungsfunktion und Freizeitgestaltung

Wintersteinstraße: die Verkehrssicherungspflicht für den Straßenkörper und den angrenzenden Baumbestand wird auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe darstellen. Über die Wintersteinstraße kommen die meisten Erholungssuchenden in den Wald (PKW, zu Fuß, Rad,…), um den Wanderparkplatz Winterstein, den Wintersteinturm, den Limes und die Gaststätte Winterstein anzusteuern.

Wandern und Walken ist zur Zeit bei allen Altersschichten Trend und der Wald um den Winterstein bietet hierzu vielfältige Möglichkeiten. Durch die vorhandene Gastronomie „Gasthaus Winterstein“ wird der Erlebnis- und Erholungsfaktor noch verstärkt.

Der 7 km lange Wildkatzenlehrpfad (Wildkatzenwalderlebnis vom BUND Landesverband Hessen e.V., Hessen-Forst Forstamt Weilrod und dem Naturpark Hochtaunus) am Winterstein ist ein touristisches Highlight für Ober-Mörlen. Vom BUND wird derzeit angestrebt, ein schlichtes, großes, gut lesbares Hinweisschild an einem einzelnen Schildermast anzubringen. Dies sollte von Allen unterstützt werden, um Besucher des Pfades das Auffinden zu erleichtern.

Gleiches gilt für den Wintersteinturm und den Limes.

Vom 18.08. bis 27.08.2017 ist eine Wildkatzenwoche geplant mit Wanderungen mit Landrat Arnold am 20.08. und einem Wandermarathon am 26.08. mit Naturparkführer Mohr. Solche Aktionen fördern das Verständnis für die Natur und den Wald, haben einen hohen Erholungs- und Erlebnisfaktor und tragen einen wichtigen Teil zum sanften Tourismus bei.

Von besonderer Bedeutung für den Gemeindewald ist auch das Weltkulturerbe Limes. Hier gilt es, den Beeinträchtigungen vor allem durch Mountainbiker entgegen zu wirken.

Die Waldästhetik soll durch den Erhalt und die Pflanzung von Einzelbäumen, Mischbeständen, Verzicht auf künstliche Linien im Wald und die Pflege landschaftlicher Besonderheiten und Kulturgüter wie dem Limes in den nächsten Jahren zunehmenden Stellenwert erhalten.

Auf ca. 63 ha sind waldgestaltende Maßnahmen möglich. Solche eignen sich z.B. als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

d)    Jagd

Vorkommende Schalenwildarten sind Rot-, Reh- und Schwarzwild.

Die Fläche gehört zum Rotwildbezirk Osttaunus.

Die bewährte Bejagung der Gemeindeflächen ist auch weiterhin wie bisher durchzuführen, um den Belangen der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft Rechnung zu tragen. Zudem stellt die Jagdpacht einen nicht unerheblichen Einnahmeanteil der Waldnutzung für den Gemeindehaushalt dar.

e)    Probleme und Besucherlenkung:

Bauschutt- und Müllablagerungen im Wald haben sich durch konsequente Verfolgung reduziert, doch immer wieder kommt es zu illegalen Ablagerungen im Kommunalwald, die Entsorgung belastet die Gemeindekasse und letztendlich den Steuerzahler. Aktionen wie die regelmäßig stattfindende Aktion „Saubere Gemarkung“, Kontrollen vor Ort oder Bürgerinformationen müssen auch in Zukunft durchgeführt werden, um den Wald- und Naturbesucher zu sensibilisieren.

Probleme mit illegaler Befahrung des FFH-Gebietes „Eichkopf bei Ober-Mörlen“ und außerhalb der Waldwege werden immer wieder zu beobachten sein. Hier wird eine konsequente Besucherlenkung und –information auch weiterhin erforderlich sein.

Verstöße sind strikt zu verfolgen und zu ahnden.

Wölm/Umweltamt der Gemeinde Ober-Mörlen/16.05.2017

Wann darf ein Baum gefällt werden?

 

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Gesetze zu Wald und Holz:

 

Hessisches Forstgesetz