Sterbefall
Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist.
Die Anzeige hat spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zu erfolgen.
Zur Anzeige eines Sterbefalls sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat (z.B Vermieter, Hauseigentümer, etc.),
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen unterrichtet ist
In der Praxis wird das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige für Sie bei uns vornehmen.
Folgende Unterlagen werden zur Beurkundung eines Sterbefalls benötigt:
- Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (i. d. R. Personalausweis, Meldebescheinigung)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
bei ledigen Personen zusätzlich
- Geburtsurkunde
bei verheirateten/geschiedenen Personen zusätzlich
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
- ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe (Lebenspartnerschaft (Scheidungsurteil)
bei verwitweten Personen zusätzlich
- Ehe/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!
Gebühren:
- Eine Sterbeurkunde kostet 12,00 €
- bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere 6,00 €
- 3 Sterbeurkunden für „soziale Zwecke“ sind gebührenfrei