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Sperrmüllantrag

Sperrmüllantrag

Bitte beachten Sie Folgendes bei Ihrer Auflistung der abzuholenden Gegenstände:

Abgefahren wird sperriger Hausrat aus privaten Haushalten, also zum Beispiel alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische, Stühle, Teppiche, Matratzen usw..
Sperrig sind alle Gegenstände die nicht in die Restmülltonne hineinpassen. Hausmüll in Säcken und Kartons gilt nicht als sperrig.
Nicht mitgenommen werden ebenfalls Elektrogeräte wie beispielsweise Fernseher, Radios, Monitore, Waschmaschinen oder Kühlschränke.
Für die Entsorgung des Sperrmülls im Sinne des §5 Absatz 1 b) der gemeindlichen Abfallsatzung werden pro angefangenen 5 Kilogramm 1,71 Euro, jedoch eine Mindestgebühr von 34,00 Euro erhoben.
Stellen Sie den angemeldeten Sperrmüll bitte am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr vor Ihrem Anwesen bereit, frühestens jedoch am späten Vorabend.
Bitte bedenken Sie, dass nur der angemeldete Sperrmüll abgefahren wird.

Der Sperrmülltermin wird Ihnen nach Eingang des Antrags von der Verwaltung mitgeteilt.