Baustelle
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Straße „Haingraben“ in Ober-Mörlen wird zwischen der Usinger Straße und dem Wilhelm-Leuschner-Weg in der Zeit vom 31.03. bis voraussichtlich 11.04.2025 voll gesperrt.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde