Bauleitplanung
Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen
Öffentliche Bekanntmachung
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober Mörlen hat am 27.09.2024 in ihrer 31. ordentlichen öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Entwurf für die Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 „Hinter dem Schafhof“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die Aufstellung der Abrundungssatzung beschlossen.
Die Aufstellung der Abrundungssatzung „Hinter dem Schafhof“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Langenhain-Ziegenberg. Südlich des Plangebietes schließen sich Mischgebiets- (Dorf-) Flächen, im Norden, Osten und Westen landwirtschaftliche Flächen an. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Abbildung 1.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Abrundungssatzung „Hinter dem Schafhof“ in der Zeit
vom 17.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025
in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen, während der üblichen Dienststunden montags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich während des Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen www.ober-moerlen.de zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs der Abrundungssatzung

Abbildung 2: Übersichtsplan
Ober-Mörlen, den 14.03.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen
Mario Sprengel, Bürgermeister