Wahlen

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

Am 25.06.2024 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

4.545

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

2.645

Anzahl der gültigen Stimmen

2.602

Anzahl der ungültigen Stimmen

43

Die Wahlbeteiligung betrug 58,20 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.

Familien- und Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent (%)

 

1

Keller, Maria

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

887

34,09 %

2

Sprengel, Mario

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

1.715

65,91 %

Auf den Bewerber Herrn Sprengel, Mario sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Ober-Mörlen gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des  § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG). Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Salzmann                                                                                                         Ober-Mörlen, den 25.06.2024

Wahlleiter