der Ordnungsbehörde
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Salzmann
Tel.: 06002 - 502 21
Doppelte Vollsperrung der Straße „Am Kirschenberg“
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen – Am Kirschenberg, Maiberg
Vollsperrung „Am Kirschenberg“
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei und der Zentralen Leitstelle Wetterau folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Wegen der Aufstellung eines Krans wird die Straße „Am Kirschenberg“ in Höhe der Haus-Nr. 34 in der Zeit vom 20.03. bis voraussichtlich 30.06.2023 voll gesperrt.
Bitte um Beachtung, dass die Straße „Am Kirschenberg“ in Höhe der Haus-Nr. 28 bereits voll gesperrt ist.
Die betroffenen Anwohner im Bereich zwischen den beiden Vollsperrungen werden gebeten, ihre Mülltonnen an den Abfuhrtagen vor die Absperrung zu stellen, um die Leerung der Mülltonnen zu gewährleisten.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vollsperrung der Straße „Am Kirschenberg“
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen – Am Kirschenberg, Maiberg
Vollsperrung „Am Kirschenberg“
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Wegen eines Hausneubaus wird die Straße „Am Kirschenberg“ in Höhe der Haus-Nr. 28 (Aufstellung eines Krans) in der Zeit vom 03.11.2022 bis voraussichtlich November 2023 voll gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist jeweils bis zur Baustelle frei.
Fußgänger können die Baustelle passieren. Hierfür wird ein Fußweg eingerichtet.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbrennung von Reisighaufen und Astwerk
Reisighaufen und Astwerk können ab Montag, den 07.03.2022 wieder verbrannt werden, sofern es die Witterung zulässt.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von Reisighaufen und Astwerk ordnungsgemäß bei der Gemeindeverwaltung angemeldet sein muss.
Ober-Mörlen, den 28.02.2022
Der Gemeindevorstand
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