der Ordnungsbehörde
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Herr Salzmann
Tel.: 06002 - 502 21
Vollsperrung der Straße "Kirchhofshohl"
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Straße „Kirchhofshohl“ in Langenhain-Ziegenberg wird wegen dem Neubau einer Druckerhöhungsanlage in der Zeit vom 02.05. – 03.06.2022 voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen.Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Vollsperrung der Hintergasse
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Hintergasse wird in Höhe der Haus Nr. 28 wegen Erschließungsarbeiten in der Zeit vom 19.04. – 17.05.2022 voll gesperrt.
Die Einbahnstraßenregelung in der Hintergasse wird für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben.
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Vollsperrung der Belsgasse
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mittelhessen folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Belsgasse wird wegen Dacharbeiten (Aufstellung eines Baugerüsts/Container) in Höhe der Haus Nr. 19 in der Zeit vom 19.04. – 13.05.2022 voll gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Verbrennung von Reisighaufen und Astwerk
Reisighaufen und Astwerk können ab Montag, den 07.03.2022 wieder verbrannt werden, sofern es die Witterung zulässt.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von Reisighaufen und Astwerk ordnungsgemäß bei der Gemeindeverwaltung angemeldet sein muss.
Ober-Mörlen, den 28.02.2022
Der Gemeindevorstand
Zur Verordnung hier klicken.