Kommunalpolizei


Die Gemeinde Ober-Mörlen beschäftigt „Polizeibeamte im Angestelltenverhältnis“.

Trotz der für Laien auf den ersten Blick paradox erscheinenden rechtlichen Situation (Beamte im Angestelltenverhältnis), wird in der Praxis in ganz Hessen der Unterschied zu den Beamten im Staatsdienst zunehmend verschwinden und in vielen Alltagssituationen der Zustand von vor 1965, als Städte und Kommunen eine eigene Polizei hatten, wiederkehren.

Zu den Aufgaben der Kommunalpolizei gehört es unter anderem, den Verkehr zu überwachen (ruhender, als auch fließender Verkehr). Hiermit sind besonders Geschwindigkeitskontrollen gemeint, ebenso wie Handyverstöße oder Verstöße gegen die Anschnallpflicht. Die Kommunalpolizei kann allgemeine Verkehrskontrollen (Führerschein, Fahrzeugschein sowie Fahrzeugkontrollen) durchführen, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt.

Diese verkehrsrechtlichen Aufgaben können an, bzw. auf allen Straßen und Plätzen, wie Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen durchgeführt werden. Weitere Aufgabengebiete sind die Gefahrenabwehr, Überwachung der Satzungen, wie auch sonstiger Rechtsvorschriften z.B. nach dem Hessischen Straßengesetz oder dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Um diese Aufgaben zu erledigen, ist es den Kommunalpolizeibeamten erlaubt, Personen zu befragen, um so sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Angelegenheiten zu erlangen. Es gehört zu den Befugnissen der Kommunalpolizei, personenbezogene Daten zu erheben, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist oder um die Identität von Personen festzustellen. In Härtefällen kann es auch vorkommen, dass die Kommunalpolizeibeamten unmittelbaren Zwang ausüben müssen. Hierzu werden sie geschult, bzw. besonders ausgebildet, und durch ihre vom Landrat des Wetteraukreises ausgestellte Bestellung ermächtigt.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:


Herr Salzmann

Tel.: 06002 - 502 21

E-Mail: Rene.Salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de