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Kinderbetreuung
Grundsätzliche Informationen zur Vergabe von Kita-Plätzen
- Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
- Die Anmeldung ist ab der Geburt möglich.
- Die Aufnahmekriterien berücksichtigen die persönliche Situation und familiären Gegebenheiten der Sorgeberechtigten.
- Der Hauptwohnsitz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten wird als Basiskriterium vorausgesetzt. Alle sonstigen Kriterien gelten nachrangig.
Welche Aufnahmekriterien gelten?
- Wohnsitz
- Alter des Kindes
- Wunsch der Eltern
- Übergang U3 in Ü3
- Alleinerziehende
- Berufstätigkeit der Eltern
- Anmeldedatum
Aus den Kriterien ergibt sich eine Rangliste anhand derer die Kita-Leistungen die verfügbaren Plätze vergeben.
Wer hat die Aufnahmekriterien erstellt?
- Die Kriterien wurden von den Kita-Leitungen in Abstimmung mit ihren Trägern erarbeitet und sind für alle Einrichtungen in der Gemeinde Ober-Mörlen gültig. Dies sind:
- Evangelischer Kindergarten Sonnenstrahl
- Katholische Kindertagesstätte St. Remigius
- Kommunale Kindertagesstätte Sternschnuppe