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Kinderhände halten zusammen

Kinderbetreuung

Grundsätzliche Informationen zur Vergabe von Kita-Plätzen

  • Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
  • Die Anmeldung ist ab der Geburt möglich.
  • Die Aufnahmekriterien berücksichtigen die persönliche Situation und familiären Gegebenheiten der Sorgeberechtigten. 
  • Der Hauptwohnsitz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten wird als Basiskriterium vorausgesetzt. Alle sonstigen Kriterien gelten nachrangig.

Welche Aufnahmekriterien gelten?

  • Wohnsitz
  • Alter des Kindes
  • Wunsch der Eltern
  • Übergang U3 in Ü3
  • Alleinerziehende
  • Berufstätigkeit der Eltern
  • Anmeldedatum

Aus den Kriterien ergibt sich eine Rangliste anhand derer die Kita-Leistungen die verfügbaren Plätze vergeben.

Wer hat die Aufnahmekriterien erstellt?

  • Die Kriterien wurden von den Kita-Leitungen in Abstimmung mit ihren Trägern erarbeitet und sind für alle Einrichtungen in der Gemeinde Ober-Mörlen gültig. Dies sind:
    • Evangelischer Kindergarten Sonnenstrahl
    • Katholische Kindertagesstätte St. Remigius
    • Kommunale Kindertagesstätte Sternschnuppe