„Viele Hunde sind des Hasen Tod“
In jedem Frühjahr das gleiche Problem:
Freilaufende Hunde auf Wiesen und Weiden
Wetteraukreis (pdw). "Viele Hunde sind des Hasen Tod". Diese Redensart gilt insbesondere im Randbereich der Wetterauer Städte und Gemeinden, wo die Feldgemarkung mit Wiesen, Weiden und Äckern einem hohen Freizeitdruck unterliegt.
Vom 1. März bis 30. Juni gilt wieder für zahlreiche Grünlandgebiete in der Wetterau ein Betretungsverbot. Es sind die Brutgebiete für seltene Vogelarten, die in der Wetterauer Auenlandschaft ein wichtiges Rückzugsgebiet gefunden haben. Die jetzt geschützten Wiesengebiete stellen wichtige Lebens- und Rückzugsräume besonders für die Bodenbrüter dar. Beobachtungen aus den letzten Jahren zeigen, dass Störungen vor allem durch freilaufende Hunde sehr oft zur Abwanderung von brutwilligen Vögeln und zu Brutverlusten führen.
Doch auch auf den nicht ausgeschilderten Wiesen und Weide lassen Hundehalter ihre Schützlinge oft frei auslaufen. „Die Natur nimmt doch kein Schaden, Düngen ist doch eher von Vorteil“ wird von ihnen erwidert, spricht man sie auf den Hundekot auf den Grünlandflächen an.
Nur dass der Kot von Hunden für viele Nutzer/innen der Wiese gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, wissen wenige. Gülle und Mist für Wiesen und Äcker besteht hauptsächlich aus den Ausscheidungen von Pflanzenfressern wie Rindern und Schafen (Herbivoren). Die Ausscheidungen der Fleischfresser wie z. B. Hunde und Katzen (Karnivoren) sind hauptsächlich für die Verbreitung von Krankheiten verantwortlich. Kot von Hunden enthält viele Bakterien und Würmer. So kann das Fleisch von Schafen, die auf einer mit Hundekot verunreinigten Wiese grasen und dadurch Eier des Hundebandwurms aufnehmen, ungenießbar werden.
Wenn eine betroffene Wiese gemäht und das Gras siliert wird, also zu Futtermittel für Rinder aufbereitet wird, können diese durch den Fraß verunreinigten Futters Parasiten wie Neospora caninum aufnehmen und anschließend unter Neosporose leiden. Diese kann zu Fehlgeburten und lebensschwachen Kälbern führen. Durch das Angreifen von lebenswichtigen Organen können betroffene Tiere qualvoll verenden.
Natürlich sind dadurch auch die betroffenen Landwirte geschädigt, vor allem finanziell. Der Schaden kann sich bei Verlust eines ausgewachsenen Tieres auf gut 3000 € beziffern.
Auch wir, als direkte Endkonsumenten von Erdbeeren und Spargel können gesundheitliche Schäden davontragen, sollten wir verunreinigte Produkte zu uns nehmen, die von Feldern stammen, auf denen sich Hunde aufgehalten und Kot hinterlassen haben.
Weitere Schäden sind platt getretenes Gras, das nicht mehr vom Mähwerk erfasst werden kann. Auch können zurückgelassene Spielgeräte wie Äste, Frisbees und Bälle Schäden in den Maschinen anrichten.
Nicht zu vergessen sind gegrabene Löcher, die ein Verletzungsrisiko für Mensch und Tiere darstellen.
Freilaufende Hunde können schließlich die auf einer Wiese weidenden Tiere (vor allem Schafe) hetzen und sie so enormen Stress aussetzen.
Aus Sicht des Naturschutzes kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der beachtet werden sollte: das Aufschrecken, Stören und Vertreiben von bodenbrütenden Vögeln, wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, Rotkehlchen oder Fiti s- Laubsänger, welche durch die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) besonders geschützt sind, ist verboten. Vor allem der Bestand der Rebhühner , Kiebitze und Feldlerchen ist in Hessen stark gefährdet.
Eine leichte Beute werden auch junge Säugetiere: der Feldhase bereits im zeitigen Frühjahr (,Märzhasen"), später, etwa ab Mitte Mai, auch Rehkitze und andere. Der/die verantwortliche Hundehalter/in sollte sich dessen bewusst sein, dass das Stöbern und Hetzen seines Hundes von Wildtieren in Feld und Flur ein Straftatbestand ist. Auch das mutwillige Beunruhigen von Wildtieren ist untersagt (z.B. durch das Stöckchen – Holen - Spiel). Das gilt zu allen Jahreszeiten und für alle Wildtiere , also z. B. auch für bei uns nur rastende oder überwinternde Zugvögel.
Nicht angeleinte Hunde stellen nicht nur für die Wildtiere, sondern auch für Spaziergänger, Kinder und Jogger eine Störung und Gefahr dar. Gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet hier, seinen Hund anzuleinen. Spaziergänger und Wanderer sollten den Mut aufbringen, uneinsichtige Hundehalter anzusprechen und auf ein artenschutzgerechtes Verhalten hinzuweisen.