Bundestagswahl 2021 - Informationen
Bundestagswahl am 26.09.2021
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 26.09.2021
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl haben.
Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung der Wahl alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Wahlraum für die Wahlbezirke 1 bis 3 (Ober-Mörlen) ist auch dieses Mal wieder die „Usatalhalle“.
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Diese Personen dürfen sich maximal 15 Minuten im Wahllokal aufhalten
> Die Stimmabgabe per Briefwahl wird hier dringend empfohlen.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlräumen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet.
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- einen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen Wahlbriefumschlag,
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 24.09.2021, 18 Uhr, beantragt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt
(René Salzmann, Tel.: 06002/502-21 oder rene.salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de)
Ihr Wahlamt der Gemeinde Ober-Mörlen
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung der Gemeinde Ober-Mörlen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021.
Informationen für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters: Deutsche im Ausland - Der Bundeswahlleiter
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Informationen für Wahlhelfende
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen.
Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Wahlleiter der Gemeinde Ober-Mörlen:
René Salzmann
Tel.: 06002/502-21 oder rene.salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters: Informationen für Wahlhelfende - Der Bundeswahlleiter