Fachgerechter Wasserzählerplatz

Aus gegebenem Anlass bitten wir dringlichst folgendes zu beachten und notwendigenfalls an der Hausinstallation ändern zu lassen. Falls bei einem nötigen Wasserzählerwechsel die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird (u.a. fehlender Wasserzählerbügel), können wir den Wechsel nicht durchführen.

Die auf dem Grundstück verbrauchte Trinkwassermenge wird über Wasserzähler erfasst. Die Zähler dürfen nur von der Gemeinde Ober-Mörlen eingebaut oder ausgewechselt werden. Die Zähler und die Zählerverschraubungen sind verplombt. Der Einbauplatz (Wasserzählerbügel) des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers, nur der Wasserzähler selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ober-Mörlen.

Der Einbauplatz des Wasserzählers hat

  • den DVGW-Richtlinien
  • der DIN 1988

zu entsprechen.

Ein technisch einwandfreier Wasserzählerplatz sieht so aus:

Fachgerechter Wasserzählerplatz


Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten. Eine Wasseruhr muss frei zugänglich und gut ablesbar sein. Kundenanlagen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. ohne Wasserzählerbügel), genießen keinen Bestandsschutz und sind vom Eigentümer umzurüsten. Die erfolgte Umrüstung ist anschließend der Gemeinde Ober-Mörlen anzuzeigen.